Auf Grund der aktuellen Lage bieten wir Ihnen an, sich bei uns auf SARS-CoV-2 mittels PoC-Test, gemäß den Richtlinien des RKI testen zulassen.

 

Die Probeentnahme erfolgt nasopharyngeal und bedingt Ihrer Einwilligung.

 

Eine Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigen-Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus wird ebenfalls durch uns ausgestellt.

 

Generell gibt es den kostenlosen Test für:

  • Kinder unter 12 Jahren, und Kinder die in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahr geworden sind
  • Personen die sich aus medizinschen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweispflichtig)
  • Personen die nach einer Corona-Infektion einen Test zum Beenden der Quarantäne benötigen

 

Übergangsregelung bis 31.12.2021 für:

  • Schwangere (Nachweis mittels Mutterpass) und Kinder zwischen 12 und 17 Jahren
  • Stillende Mütter (wurde noch nicht einheitlich festgelegt bzw. genau bestimmt)
  • Studierende aus dem Ausland (wenn Impfstoff in Deutschland nicht anerkannt wird)

 

                Diese Personengruppen können sich 1x / Woche kostenfrei testen lassen

 

Wir bitten um Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln um UNS und ANDERE vor einer Ansteckung zu schützen und die Verbreitung des Virus bestmöglich zu verhindern.

Bitte beachten Sie, das die Terminabwicklung über ein US-Unternehmen erfolgt und wir keinen Einfluss auf die weiter Datenverarbeitung haben. Beachten Sie die dazu die Datenschutzerklärung von Calendry.


Bitte nutzen Sie ausschließlich die online Terminbuchung, Änderung- oder Stornierung.

Unter 0351-50061396 können Sie kurzfristig Termine erfragen.

 

Die Probenentnahme erfolgt nasopharyngeal und bedingt Ihrer Einwilligung.

Mit Ihrer Buchung erteilen Sie uns ausdrücklich die Einwilligung, den benötigten Abstrich im Nasen-Rachen-Raum (Nasopharynx) durchzurführen.

Es ist Ihnen bewusst, dass im Falle eines positiven Testergebnis eine gesetzliche Meldepflicht gegen dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt besteht. Ein etwaiger Widerruf der Einwilliung lässt diese gesetzliche Meldepflicht nicht entfallen.

 

Sie sollten sich dringend mittels eines PCR-Tests nachtesten lassen, um das Testergebnis zu bestätigen. Dies kann bei einem niedergelassenen Arzt oder Testanbietererfolgen. In seltenen Fällen kommt es zu sogenannten „falsch-positiven“ Fällen. Der PCR-Test bietet Ihnen hier mehr Sicherheit.Aktivieren Sie ggf. die Corona-Warn-App.

 

Ebenso erteilen Sie uns die Einwilligung mit der einhergehender Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 DSGVO. Dazu zählen auch solche die laut DSGVO Art. 9 Abs. besonderen Schutz unterliegen (Gesundheitsdaten)